Beförderungs-
vereinbarung

Stand: 15. September 2025

 

Liebe Kundin, lieber Kunde,

 

vielen Dank für Ihren Auftrag und das in uns gesetzte Vertrauen. Um Ihnen einen bestmöglichen Ablauf Ihrer gebuchten Fahrt garantieren zu können beachten Sie bitte, dass die Leistungen der Marke agtshuttle, ein Produkt der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH, unter Annahme der nachfolgend genannten Beförderungsvereinbarung erbracht werden.

Hausrecht

Das Fahrpersonal übt stellvertretend für das Busunternehmen das Hausrecht während der gesamten Fahrtdurchführung aus. Den Anweisungen des Fahrpersonals, besonders bei sicherheitsrelevanten Fragen, ist Folge zu leisten.

Sicherheit & Gepäck

In Bord aller Busse besteht, sofern nicht ausdrücklich gegensätzlich vereinbart, aus Brandschutzgründen Rauchverbot. Lebensmittel dürfen mitgeführt und verzehrt werden sofern nicht vertraglich anders vereinbart, das Fahrpersonal kann den Konsum von alkoholischen Getränken zwecks Wahrung der Fahrtsicherheit jedoch nach eigenem Ermessen untersagen. Anfallender Müll ist in den hierfür vorgesehenen Müllbehältern bzw. -tüten zu verwahren. Alle Fahrgäste sind verpflichtet, sich während der Fahrt auf Ihren Sitzplätzen aufzuhalten. Ausgenommen hiervon sind Besuche der Bordtoilette und der Bordküche. In Bussen mit Sicherheitsgurten besteht gesetzliche Anschnallpflicht. Da der Stauraum der Fahrzeuge begrenzt ist, empfehlen wir, auf die Mitnahme von Hartschalenkoffern zu verzichten. Das Mitnehmen von Handgepäck ist gestattet.

Schäden & Reinigung

Der Kunde/Die Kundin haftet für selbst, oder durch Fahrgäste, verursachte Schäden an der Einrichtung der Busse. Vor Antritt der Fahrt sind bereits vorhandene und bei Besteigen des Busses sichtbare Beschädigungen an das Fahrpersonal zu melden, um eine ungerechtfertigte Zuweisung von Schäden zu Lasten des Kunden/der Kundin auszuschließen. Sollte der Kunde/die Kundin oder ein Fahrgast, das Fahrzeug/die Ausstattung versehentlich oder absichtlich über die gewöhnlichen Verhältnisse hinaus beschmutzen, so erlauben wir uns Reinigungskosten vor Ort oder nach der Fahrt zu berechnen. Die Höhe der Kosten wird je nach Reinigungsaufwand und Ausmaß der Verunreinigung mit Berücksichtigung der Folgen (z. B. Ausfall für Folgeaufträge, Qualitätsminderung durch Geruchsbildung, etc.) bemessen.

Ausschluss von Fahrgästen

Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, sind von der Beförderungsleistung ausgeschlossen. Der Ausschluss selbst erfolgt durch die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH oder ihre Partner und wird an den Kunden/die Kundin kommuniziert.

Ruhe- & Lenkzeitregelung des Fahrpersonals

Wir weisen darauf hin, dass das Fahrpersonal eine Fahrtzeit von 9-10 Stunden hat, sowie eine Gesamtschichtzeit von 12-15 Std., die nicht überschritten werden darf. Die nachfolgende Ruhezeit beträgt 9-11 Std. Bei Einsätzen von zwei Fahrpersonen beträgt die Gesamtschichtzeit 20 Std. Die Vorgaben folgen den gesetzlichen Bestimmungen. Zu beachten ist, dass eine Verlängerung der Schichtzeiten unter bestimmen Voraussetzungen erfolgen kann, jedoch schriftlich angefragt und bestätigt werden muss.

Beendigung der Leistungserbringung

Eine einmalige Auffälligkeit oder Störung im Rahmen einer einzelnen Fahrt stellt keinen Kündigungsgrund für den individuellen Rahmenvertrag dar. Die Beendigung oder Kündigung des Rahmenvertrages erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Rahmenvertrag vereinbarten Kündigungsregelungen sowie unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Verhalten bei Leistungsausfall

Im Falle eines Leistungsausfalls ergreift die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen, um eine mögliche Verspätung zu minimieren oder den Ausfall durch geeignete Ersatzleistungen zu kompensieren. Die Koordination erfolgt über das rund um die Uhr besetzte Customer Service, das die Steuerung der weiteren Schritte übernimmt. Sämtliche Maßnahmen werden grundsätzlich in Abstimmung mit dem Kunden/der Kundin durchgeführt. Eine Kündigung des Rahmenvertrages durch den Kunden/die Kundin aufgrund eines einzelnen Leistungsausfalls ist ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf eine wesentliche Vertragsverletzung seitens der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH zurückzuführen ist und eine zumutbare Ersatzleistung erbracht werden kann.

Gesetzliche Bestimmungen

Beim Werksshuttleverkehr werden die konkreten Abläufe sowie die hierfür erforderlichen Leistungsmerkmale im Voraus zwischen der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH und dem Kunden/der Kundin festgelegt. Es handelt sich hierbei um regelmäßige, planbare Verkehre mit fest definierten Rahmenverträgen.
Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, ist integraler Bestandteil jedes Auftrags. Diese Vorgaben sind zwingend und haben stets Vorrang vor individuellen Ablaufwünschen.

Datenschutz

Lesen Sie hier über unsere Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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AGT Bus- & Eventlogistik GmbH
Hammerbrookstraße 94
20097 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 90912

Fehlverhalten melden

Sobald Vorfälle oder Geschäftspraktiken der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH bekannt sind, bei denen Sie Zweifel haben, ob sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, dem Code of Conduct oder anderen Richtlinien der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH stehen, können Sie diese nun melden.

Nicht nur die Unterstützung der Mitarbeitenden, sondern auch die Mithilfe der Kunden und Geschäftspartner ist von hoher Bedeutung. Nur so kann unverzüglich reagiert und Schaden abgewendet bzw. minimiert werden. Im Idealfall ist das Problem direkt und vertrauensvoll, mit einer Ansprechperson bei der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH zu besprechen. Dadurch kann schnell und ohne Umwege eine Lösung gefunden werden.

Allerdings kann es Situationen geben, in denen dieser direkte Weg nicht gangbar erscheint. Für diesen Fall ist ein hierauf spezialisierter rechtsanwaltlicher Ombudsmann (Vertrauensanwalt) als interne und externe Meldestelle bei der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH eingerichtet. Die Hinweise werden vertraulich entgegengenommen. Die meldende Person kann offen unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten mit ihm kommunizieren. So sind Rückfragen zum Sachverhalt möglich, was sich mitunter als sehr hilfreich erweist. Soweit gewünscht, wird dabei aber nicht die Identität des Meldenden offengelegt.

Sofern dem Vertrauensanwalt gegenüber, die Identität nicht preisgegeben werden soll, können Hinweise online und anonym über das nachfolgende Hinweisgeberportal abgegeben werden. Auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen.

Es wird darauf vertraut, dass keine Hinweise in unredlicher Absicht abgegeben werden. Falschmeldungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit Hilfe von diesem Meldesystem stellt die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH sicher, dass jeder Hinweis sorgfältig geprüft wird und dadurch dem Meldenden in keine Nachteile entstehen.

Der Vertrauensanwalt der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ist unter nachfolgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Compliance Officer Services Legal

Rechtsanwalt Stephan Rheinwalt
Telemannstrafle 22
53173 Bonn
s.rheinwald@cos-legal.eu
Tel.: 0228/ 35036291
Mobil: 0171/7722906
Fax: 0228/ 35036292