Beförderungs-
vereinbarung
Stand: 15. September 2025
Liebe Kundin, lieber Kunde,
vielen Dank für Ihren Auftrag und das in uns gesetzte Vertrauen. Um Ihnen einen bestmöglichen Ablauf Ihrer gebuchten Fahrt garantieren zu können beachten Sie bitte, dass die Leistungen der Marke agtshuttle, ein Produkt der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH, unter Annahme der nachfolgend genannten Beförderungsvereinbarung erbracht werden.
Hausrecht
Das Fahrpersonal übt stellvertretend für das Busunternehmen das Hausrecht während der gesamten Fahrtdurchführung aus. Den Anweisungen des Fahrpersonals, besonders bei sicherheitsrelevanten Fragen, ist Folge zu leisten.
Sicherheit & Gepäck
In Bord aller Busse besteht, sofern nicht ausdrücklich gegensätzlich vereinbart, aus Brandschutzgründen Rauchverbot. Lebensmittel dürfen mitgeführt und verzehrt werden sofern nicht vertraglich anders vereinbart, das Fahrpersonal kann den Konsum von alkoholischen Getränken zwecks Wahrung der Fahrtsicherheit jedoch nach eigenem Ermessen untersagen. Anfallender Müll ist in den hierfür vorgesehenen Müllbehältern bzw. -tüten zu verwahren. Alle Fahrgäste sind verpflichtet, sich während der Fahrt auf Ihren Sitzplätzen aufzuhalten. Ausgenommen hiervon sind Besuche der Bordtoilette und der Bordküche. In Bussen mit Sicherheitsgurten besteht gesetzliche Anschnallpflicht. Da der Stauraum der Fahrzeuge begrenzt ist, empfehlen wir, auf die Mitnahme von Hartschalenkoffern zu verzichten. Das Mitnehmen von Handgepäck ist gestattet.
Schäden & Reinigung
Der Kunde/Die Kundin haftet für selbst, oder durch Fahrgäste, verursachte Schäden an der Einrichtung der Busse. Vor Antritt der Fahrt sind bereits vorhandene und bei Besteigen des Busses sichtbare Beschädigungen an das Fahrpersonal zu melden, um eine ungerechtfertigte Zuweisung von Schäden zu Lasten des Kunden/der Kundin auszuschließen. Sollte der Kunde/die Kundin oder ein Fahrgast, das Fahrzeug/die Ausstattung versehentlich oder absichtlich über die gewöhnlichen Verhältnisse hinaus beschmutzen, so erlauben wir uns Reinigungskosten vor Ort oder nach der Fahrt zu berechnen. Die Höhe der Kosten wird je nach Reinigungsaufwand und Ausmaß der Verunreinigung mit Berücksichtigung der Folgen (z. B. Ausfall für Folgeaufträge, Qualitätsminderung durch Geruchsbildung, etc.) bemessen.
Ausschluss von Fahrgästen
Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, sind von der Beförderungsleistung ausgeschlossen. Der Ausschluss selbst erfolgt durch die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH oder ihre Partner und wird an den Kunden/die Kundin kommuniziert.
Ruhe- & Lenkzeitregelung des Fahrpersonals
Wir weisen darauf hin, dass das Fahrpersonal eine Fahrtzeit von 9-10 Stunden hat, sowie eine Gesamtschichtzeit von 12-15 Std., die nicht überschritten werden darf. Die nachfolgende Ruhezeit beträgt 9-11 Std. Bei Einsätzen von zwei Fahrpersonen beträgt die Gesamtschichtzeit 20 Std. Die Vorgaben folgen den gesetzlichen Bestimmungen. Zu beachten ist, dass eine Verlängerung der Schichtzeiten unter bestimmen Voraussetzungen erfolgen kann, jedoch schriftlich angefragt und bestätigt werden muss.
Beendigung der Leistungserbringung
Eine einmalige Auffälligkeit oder Störung im Rahmen einer einzelnen Fahrt stellt keinen Kündigungsgrund für den individuellen Rahmenvertrag dar. Die Beendigung oder Kündigung des Rahmenvertrages erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Rahmenvertrag vereinbarten Kündigungsregelungen sowie unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Verhalten bei Leistungsausfall
Im Falle eines Leistungsausfalls ergreift die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen, um eine mögliche Verspätung zu minimieren oder den Ausfall durch geeignete Ersatzleistungen zu kompensieren. Die Koordination erfolgt über das rund um die Uhr besetzte Customer Service, das die Steuerung der weiteren Schritte übernimmt. Sämtliche Maßnahmen werden grundsätzlich in Abstimmung mit dem Kunden/der Kundin durchgeführt. Eine Kündigung des Rahmenvertrages durch den Kunden/die Kundin aufgrund eines einzelnen Leistungsausfalls ist ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf eine wesentliche Vertragsverletzung seitens der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH zurückzuführen ist und eine zumutbare Ersatzleistung erbracht werden kann.
Gesetzliche Bestimmungen
Beim Werksshuttleverkehr werden die konkreten Abläufe sowie die hierfür erforderlichen Leistungsmerkmale im Voraus zwischen der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH und dem Kunden/der Kundin festgelegt. Es handelt sich hierbei um regelmäßige, planbare Verkehre mit fest definierten Rahmenverträgen.
Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, ist integraler Bestandteil jedes Auftrags. Diese Vorgaben sind zwingend und haben stets Vorrang vor individuellen Ablaufwünschen.
Datenschutz
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